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BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt - S 4 R 264/06
- LSG Hessen - L 2 R 177/10
- BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 28.09.2010 - B 5 R 88/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Divergenz - …
Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
Darüber hinaus legt der Kläger auch nicht dar, dass und ggf in welchen Punkten sich die Rechtssätze im Einzelnen widersprechen und dass die angeblich divergierenden Entscheidungen zu denselben Rechtsnormen ergangen sind (vgl dazu Senatsbeschluss vom 28.9.2010 - B 5 R 88/10 B - BeckRS 2010, 74190; BVerwG Beschluss vom 30.6.2008 -5B 49/08 - Juris RdNr 4;… Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 383). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN). - BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
Vielmehr ist der Kontext darzustellen, in dem die angeblich divergierenden Rechtssätze jeweils stehen (vgl hierzu zB BSG, Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - BeckRS 2007, 41946 RdNr 10 mwN). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
"Eine Versorgungsanwartschaft kann bestanden haben, wenn ein Betroffener aufgrund der am 30.6.1990 gegebenen Sachlage nach den zu Bundesrecht gewordenen Regelungen eines Versorgungssystems aus bundesrechtlicher Sicht ein Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätte" (BSG Urteile vom 9.4.2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 5 RS 37/11 B
"Eine Versorgungsanwartschaft kann bestanden haben, wenn ein Betroffener aufgrund der am 30.6.1990 gegebenen Sachlage nach den zu Bundesrecht gewordenen Regelungen eines Versorgungssystems aus bundesrechtlicher Sicht ein Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätte" (BSG Urteile vom 9.4.2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).